Ihre Agentur für Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit Experte in Rostock
Zusammen mit meinem Team unterstütze ich Sie und Ihr Unternehmen bei der Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die Beratung des Unternehmers bei der Festlegung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten im Arbeitsschutz steht hierbei im Vordergrund. Die Ausarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen und Erstellung von Betriebsanweisungen sind ebenso Teil meines Leitsungsangebotes, wie die Beurteilung des Arbeitsplatzes und der technischen Hilfsmittel aus sicherheitstechnischer Sicht, jeweils mit Blick auf die Vermeidung von Arbeitsunfällen wie z.B. Stolpern, Stürzen, Fallen, Quetschen, Schneiden oder Verbrennen. Gern unterstütze ich auch bei der Dokumentation des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Rufen Sie mich an:
0176 30113031 0381 873 999 42

Die Arbeitssicherheit des Mitarbeiters steht im Mittelpunkt

  • Arbeitssicherheit in ganz Mecklenburg-Vorpommern: Ich berate Sie zum Thema gern vor Ort in Rostock, Greifswald, Stralsund, Schwerin, Wismar, Neubrandenburg und weiteren Städten.
  • Ich bin für alle Berufsgenossenschaften tätig.

Branchen

Beratung zur Arbeitssicherheit in Rostock für Gastronomie und Hotel
Hotel und Gastronomie
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Arbeitssicherheit in Rostock für Dienstleister
Dienstleister
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Beratung zum Arbeitsschutz in Rostock für Lager, Logistik, Transport
Transport und Logistik
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Beratung zum Arbeitsschutz in Rostock für Labore, Institute
Labore, Institute
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Dienstleistungen

  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Brandschutz
  • Explosionsschutz
  • Gefahrenstoffmanagement
  • Sicherheitschutzkoordinierung
  • Gesundheitsmanagement
  • Begehung und Beratung
    • Unterstützung bei dem Aufbau und Anpassung eines Arbeitsschutz-Management-Systems in Ihrem Unternehmen
    • Beratung bei der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordung
    • Optimierung von Arbeitsprozessen
    • Aufdeckung unbekannter Gefahrenquellen
  • Unterweisungen
    • über allg. Pflichten des Beschäftigten
    • Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
    • Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
    • Hygieneunterweisung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz
    • betrieblichen Brandschutz
    • Arbeiten auf Leitern und Tritten
    • branchenspezifische Unterweisungen